Sauen "hausschweine", lebend, mit einem gewicht von > 160 kg, die mindestens einmal geferkelt haben (ausg. reinrassige zuchttiere)
Hausschweine, lebend, mit einem gewicht von > 50 kg (ausg. reinrassige zuchttiere sowie sauen mit einem gewicht von > 160 kg, die mindestens einmal geferkelt haben)