IOSS steht für Import One Stop Shop. Es handelt sich um ein spezielles Mehrwertsteuersystem, das die Europäische Union am 1. Juli 2021 eingeführt hat. Ziel des Systems ist es, den grenzüberschreitenden Onlinehandel einfacher, transparenter und fairer zu machen.
Mit IOSS können Verkäufer und Online-Marktplätze die Mehrwertsteuer direkt beim Bezahlvorgang einziehen und sie zentral über ein einziges Portal abführen. Verbraucher in der EU müssen dadurch bei der Lieferung keine unerwarteten Zusatzkosten mehr zahlen.
Online-Shops außerhalb der EU, die an Endverbraucher in der EU verkaufen.
Marktplätze und Plattformen wie Amazon, eBay oder AliExpress.
Logistik- und Fulfillment-Dienstleister, die internationalen E-Commerce abwickeln.
Auch EU-Unternehmen, die Waren aus Drittländern importieren und an EU-Verbraucher liefern, können IOSS nutzen.
IOSS gilt für B2C-Verkäufe von Waren bis zu einem Wert von 150 €, die aus einem Nicht-EU-Land an Verbraucher in der EU verschickt werden.
Wichtige Punkte:
Bestellungen über 150 € fallen nicht unter IOSS und werden bei der Einfuhr verzollt.
IOSS gilt nur für B2C-Sendungen (Business-to-Consumer), nicht für B2B.
Der Mehrwertsteuersatz des Ziellandes muss angewendet werden.
Sowohl Verbraucher als auch Verkäufer profitieren von IOSS.
Keine unerwarteten Mehrwertsteuer- oder Bearbeitungsgebühren bei der Lieferung.
Transparente Endpreise bereits beim Checkout.
Schnellere Zollfreigabe und kürzere Lieferzeiten.
Nur eine IOSS-Registrierung für die gesamte EU notwendig.
Vereinfachte Verwaltung durch eine zentrale monatliche Meldung.
Höhere Kundenzufriedenheit, weniger Rücksendungen.
Der Verkäufer oder Marktplatz registriert sich für IOSS in einem EU-Mitgliedstaat.
Beim Checkout wird die Mehrwertsteuer des Ziellandes berechnet.
Der Verbraucher bezahlt die Mehrwertsteuer direkt beim Kauf.
Der Verkäufer/Marktplatz reicht eine monatliche IOSS-Meldung ein.
Der Zoll erkennt die IOSS-Nummer und gibt die Sendung frei, ohne zusätzliche Kosten für den Empfänger.
Nicht-EU-Unternehmen müssen einen Intermediär (z. B. einen steuerlichen Vertreter in der EU) beauftragen.
EU-Unternehmen können sich direkt bei der Steuerbehörde ihres Landes anmelden.
Beispiel: Ein Verbraucher in Deutschland bestellt eine Handyhülle für 20 € bei einem chinesischen Online-Shop, der IOSS nutzt.
Beim Checkout wird die deutsche Mehrwertsteuer (19 %) berechnet → Gesamtpreis 23,80 €.
Das Paket wird mit der IOSS-Nummer beim Zoll angemeldet.
Der Empfänger erhält die Lieferung ohne zusätzliche Gebühren.
Ohne IOSS müsste der Verbraucher bei der Lieferung Mehrwertsteuer plus eine Bearbeitungsgebühr an den Zusteller zahlen.
CN22 / CN23 Zollformulare bleiben erforderlich, aber IOSS beschleunigt die Abwicklung.
Die frühere Freigrenze für Kleinsendungen wurde abgeschafft: Jede Sendung wird besteuert, außer sie läuft über IOSS.
B2B-Sendungen sind ausgeschlossen und unterliegen den üblichen Zoll- und Steuerregeln.
IOSS gilt nur für Sendungen ≤ 150 €.
Bei Bestellungen über 150 € fallen zusätzliche Zölle und Steuern bei der Einfuhr an.
Ohne IOSS erhebt der Zusteller die Mehrwertsteuer direkt beim Kunden.
Die korrekte Nutzung der IOSS-Nummer ist entscheidend, um Verzögerungen und Doppelbesteuerung zu vermeiden.