Fleisch oder schlachtnebenerzeugnisse von enten, gänsen und perlhühnern "hausgeflügel", zubereitet oder haltbar gemacht, mit einem anteil an fleisch oder schlachtnebenerzeugnissen „ausg. knochen“ von geflügel < 57 ght (ausg. würste und ähnl. erzeugnisse, solche in form von fein homogenisierten zubereitungen, aufgemacht für den einzelverkauf zur ernährung von kindern oder zum diätgebrauch in behältnissen mit einem inhalt von < 250 g, zubereitungen aus lebern sowie extrakte von fleisch)