Fleisch oder schlachtnebenerzeugnisse, einschl. mischungen, von schweinen, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. von hausschweinen, schinken, schultern, und teile davon, würste und ähnl. erzeugnisse, solche in form von fein homogenisierten zubereitungen, aufgemacht für den einzelverkauf zur ernährung von kindern oder zum diätgebrauch in behältnissen mit einem inhalt von < 250 g, zubereitungen aus lebern sowie extrakte und säfte von fleisch)