Mit einem gehalt an fleisch oder schlachtnebenerzeugnissen aller art, einschließlich schweinespeck und fette jeder art oder herkunft, von 80 ght oder mehr
Kotelettstränge und teile davon, einschl. mischungen aus kotelettsträngen und schinken, von hausschweinen, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. nacken)
Nacken und teile davon, einschl. mischungen aus nacken und schultern, von hausschweinen, zubereitet oder haltbar gemacht
Fleisch oder schlachtnebenerzeugnisse, einschl. mischungen, von hausschweinen, zubereitet oder haltbar gemacht, mit einem gehalt an fleisch oder schlachtnebenerzeugnissen aller art, einschl. schweinespeck und fette jeder art und herkunft, von > 80 ght (ausg. schinken, schultern, kotelettstränge, nacken, und teile davon, würste und ähnl. erzeugnisse, solche in form von fein homogenisierten zubereitungen, aufgemacht für den einzelverkauf zur ernährung von kindern oder zum diätgebrauch in behältnissen mit einem inhalt von < 250 g, zubereitungen aus lebern sowie extrakte von fleisch)
Mischungen, schinken, schultern, kotelettstränge oder nacken und teile davon enthaltend, von hausschweinen, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. mischungen aus nur kotelettsträngen und schinken oder nur nacken und schultern)