Garnelen, zubereitet oder haltbar gemacht, in unmittelbaren umschließungen mit einem gewicht des inhalts von > 2 kg (ausg. nur geräuchert und in luftdicht verschlossenen behältnissen)
Garnelen, zubereitet oder haltbar gemacht, in unmittelbaren umschließungen mit einem gewicht des inhalts von < 2 kg (ausg. nur geräuchert und in luftdicht verschlossenen behältnissen)