Kapitel 19 zubereitungen aus getreide, mehl, stärke oder milch; backwaren
Backwaren, auch kakaohaltig, hostien, leere oblatenkapseln von der für arzneiwaren verwendeten art, siegeloblaten, getrocknete teigblätter aus mehl oder stärke und ähnl. waren
Lebensmittel, durch aufblähen oder rösten von getreide oder getreideerzeugnissen hergestellt "z.b. cornflakes" sowie getreide (ausg. mais) in form von körnern oder in form von flocken oder anders bearbeiteten körnern (ausg. mehl, grütze und grieß), vorgekocht oder in anderer weise zubereitet, a.n.g.
Malzextrakt sowie lebensmittelzubereitungen aus mehl, grütze, grieß, stärke oder malzextrakt, ohne gehalt an kakao oder mit einem gehalt an kakao von < 40 ght, berechnet als vollständig entfetteter kakao, a.n.g.; lebensmittelzubereitungen aus milch, rahm, buttermilch, saurer milch, saurem rahm, molke, joghurt, kefir oder ähnl. waren der pos. 0401 bis 0404, ohne gehalt an kakao oder mit einem gehalt an kakao von < 5 ght, berechnet als vollständig entfetteter kakao, a.n.g.
Tapiokasago und sago aus anderen stärken, in form von flocken, graupen, perlen, krümeln und dergl.
Teigwaren, auch gekocht oder mit fleisch oder anderen stoffen gefüllt oder in anderer weise zubereitet, z.b. spaghetti, makkaroni, nudeln, lasagne, gnocchi, ravioli, canneloni sowie couscous, auch zubereitet