Schalenfrüchte und andere samen, einschl. mischungen, zubereitet oder haltbar gemacht, in unmittelbaren umschließungen mit einem gewicht des inhalts von < 1 kg (ausg. mit essig oder essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, mit zucker haltbar gemacht jedoch nicht in sirup eingelegt, konfitüren, fruchtgelees, marmeladen, fruchtmuse und fruchtpasten, durch kochen hergestellt, erdnüsse, geröstete nüsse sowie kokosnüsse, kaschunüsse, paranüsse, areka[betel]nüsse, kolanüsse und macadamianüsse und deren mischungen mit einem gehalt an tropischen nüssen von > 50 ght)