Mit zusatz von zucker, in unmittelbaren umschließungen mit einem gewicht des inhalts von mehr als 1 kg
Mandarinen, einschl. tangerinen und satsumas, clementinen, wilkings und andere ähnl. kreuzungen von zitrusfrüchten, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne zusatz von alkohol, jedoch mit zusatz von zucker, in unmittelbaren umschließungen mit einem gewicht des inhalts von > 1 kg
Segmente von pampelmusen und grapefruits, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne zusatz von alkohol, jedoch mit zusatz von zucker, in unmittelbaren umschließungen mit einem gewicht des inhalts von > 1 kg
Zitrusfrüchte, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne zusatz von alkohol, jedoch mit zusatz von zucker, in unmittelbaren umschließungen mit einem gewicht des inhalts von > 1 kg (ausg. mandarinen, einschl. tangerinen und satsumas, clementinen, wilkings und andere ähnl. kreuzungen von zitrusfrüchten sowie segmente von pampelmusen und grapefruits)