Mit einem brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67
Orangensaft, ungegoren, ohne zusatz von alkohol, auch mit zusatz von zucker oder anderen süßmitteln, mit einem brixwert von > 20 jedoch < 67 bei 20°c (ausg. gefroren sowie mit einem wert von < 30 € für 100 kg eigengewicht und mit einem gehalt an zugesetztem zucker von > 30 ght)
Orangensaft, ungegoren, ohne zusatz von alkohol, mit einem brixwert von > 20 jedoch < 67 bei 20°c, mit einem wert von < 30 € für 100 kg eigengewicht und mit einem gehalt an zugesetztem zucker von > 30 ght (ausg. gefroren)