Mit einem wert von 18 € oder weniger für 100 kg eigengewicht
Traubensaft, einschl. traubenmost, ungegoren, ohne zusatz von alkohol, auch mit zusatz von zucker oder anderen süßmitteln, mit einem brixwert von > 30 jedoch < 67 bei 20°c und mit einem wert von < 18 € für 100 kg eigengewicht (ausg. mit einem gehalt an zugesetztem zucker von > 30 ght)