Mischungen von fruchtsäften, einschl. traubenmost, und gemüsesäften, ungegoren, ohne zusatz von alkohol, auch mit zusatz von zucker oder anderen süßmitteln, mit einem brixwert von > 67 bei 20°c und mit einem wert von > 30 € für 100 kg eigengewicht (ausg. mischungen aus apfel und birnensaft)
Mischungen von fruchtsäften, einschl. traubenmost, und gemüsesäften, ungegoren, ohne zusatz von alkohol, auch mit zusatz von zucker oder anderen süßmitteln, mit einem brixwert von > 67 bei 20°c und mit einem wert von < 30 € für 100 kg eigengewicht (ausg. mischungen aus apfel und birnensaft)