Mischungen von fruchtsäften, einschl. traubenmost, und gemüsesäften, ungegoren, ohne zusatz von alkohol, mit einem brixwert von < 67 bei 20°c, mit einem wert von > 30 € für 100 kg eigengewicht (ausg. zugesetzten zucker enthaltend sowie mischungen aus apfel und birnensaft oder aus zitrusfrucht und ananassaft)
Mischungen von fruchtsäften, einschl. traubenmost, und gemüsesäften, ungegoren, ohne zusatz von alkohol, mit einem brixwert von < 67 bei 20°c, mit einem wert von > 30 € für 100 kg eigengewicht, zugesetzten zucker enthaltend (ausg. mischungen aus apfel und birnensaft oder aus zitrusfrucht und ananassaft)