Mischungen von säften aus guaven, mangofrüchten, mangostanfrüchten, papayafrüchten, tamarinden, kaschuäpfeln, litschis, jackfrüchten, sapotpflaumen, passionsfrüchten, karambolen oder pitahayas, ungegoren, ohne zusatz von alkohol, mit einem brixwert von < 67 bei 20°c und mit einem wert von < 30 € für 100 kg eigengewicht (ausg. zugesetzten zucker enthaltend)
Mischungen von fruchtsäften, einschl. traubenmost und gemüsesäften, ungegoren, ohne zusatz von alkohol, mit einem brixwert von < 67 bei 20°c und mit einem wert von < 30 € für 100 kg eigengewicht (ausg. zugesetzten zucker enthaltend sowie mischungen aus apfel und birnensaft oder aus zitrusfrucht und ananassaft sowie von säften aus guaven, mango, mangostanfrüchten, papayafrüchten, tamarinden, kaschuäpfeln, litschis, jackfrüchten, sapotpflaumen, passionsfrüchten, karambolen und pitahayas)