Kapitel 22 getränke, alkoholhaltige flüssigkeiten und essig
Apfelwein, birnenwein, met, sake und andere gegorene getränke sowie mischungen gegorener getränke und mischungen gegorener getränke und nichtalkoholischer getränke, a.n.g. (ausg. bier, wein aus frischen weintrauben, traubenmost sowie wermutwein und andere weine aus frischen weintrauben, mit pflanzen oder anderen stoffen aromatisiert)
Bier aus malz
Ethylalkohol mit einem alkoholgehalt von > 80% vol, unvergällt; ethylalkohol und branntwein mit beliebigem alkoholgehalt, vergällt
Ethylalkohol mit einem alkoholgehalt von < 80% vol, unvergällt; branntwein, likör und andere alkoholhaltige getränke (ausg. zusammengesetzte alkoholhaltige zubereitungen der zum herstellen von getränken verwendeten art)
Speiseessig "gärungsessig und essigersatz aus essigsäure"
Wasser, einschl. mineralwasser und kohlensäurehaltiges wasser, mit zusatz von zucker, anderen süßmitteln oder aromastoffen, und andere nichtalkoholhaltige getränke (ausg. frucht, nuss und gemüsesäfte und milch)
Wasser, einschl. natürliches oder künstliches mineralwasser und kohlensäurehaltiges wasser, ohne zusatz von zucker, anderen süßmitteln oder aromastoffen; eis und schnee
Wein aus frischen weintrauben, einschl. mit alkohol angereicherter wein; traubenmost, teilweise gegoren und mit einem vorhandenen alkoholgehalt von > 0,5% vol oder mit einem vorhandenen gehalt an zugesetztem alkohol von > 0,5% vol
Wermutwein und andere weine aus frischen weintrauben, mit pflanzen oder anderen stoffen aromatisiert