In behältnissen mit einem inhalt von mehr als 2 bis einschließlich 10 litern
Wein aus frischen weintrauben, einschl. mit alkohol angereicherter wein, in flaschen mit schaumweinstopfen, die durch besondere haltevorrichtungen befestigt sind, mit einem inhalt von > 2 l; wein in anderen umschließungen mit einem inhalt von > 2 l, jedoch < 10 l, mit einem auf gelöstes kohlendioxid zurückzuführenden überdruck von > 1 bar, jedoch < 3 bar, gemessen bei einer temperatur von 20°c (ausg. schaumwein)