Obstbranntwein, in behältnissen mit einem inhalt von > 2 l (ausg. branntwein aus wein oder traubentrester, pflaumenbranntwein, birnenbranntwein und kirschbranntwein)
Tequila, in behältnissen mit einem inhalt von > 2 l
Branntwein, in behältnissen mit einem inhalt von > 2 l (ausg. branntwein aus wein oder traubentrester, whisky, rum und anderer branntwein gewonnen durch destillieren vergorener zuckerrohrerzeugnisse, gin, genever, arrak, wodka, likör, ouzo sowie obstbranntwein und tequila)