Kapitel 23 rückstände und abfälle der lebensmittelindustrie; zubereitetes futter
Kleie und andere rückstände, auch in form von pellets, vom sichten, mahlen oder von anderen bearbeitungen von getreide oder hülsenfrüchten
Mehl und pellets von fleisch, von schlachtnebenerzeugnissen, von fischen oder von krebstieren, von weichtieren oder von anderen wirbellosen wassertieren, ungenießbar; grieben [grammeln]
Eicheln, rosskastanien, trester und andere pflanzliche stoffe, pflanzliche abfälle, pflanzliche rückstände und pflanzliche nebenerzeugnisse der zur fütterung verwendeten art, auch in form von pellets, a.n.g.
Rückstände aus der stärkegewinnung und ähnl. rückstände, ausgelaugte rübenschnitzel, bagasse und andere abfälle aus der zuckergewinnung, treber, schlempen und abfälle aus brauereien oder brennereien, auch in form von pellets
Weintrub [weingeläger]; weinstein, roh
Zubereitungen von der zur fütterung verwendeten art
Ölkuchen und andere feste rückstände aus der gewinnung pflanzlicher oder mikrobieller fette oder öle, auch gemahlen oder in form von pellets (ausg. von sojaöl und erdnussöl)
Ölkuchen und andere feste rückstände aus der gewinnung von erdnussöl, auch gemahlen oder in form von pellets
Ölkuchen und andere feste rückstände aus der gewinnung von sojaöl, auch gemahlen oder in form von pellets