Mit einem gehalt an stärke von mehr als 10 bis 30 ght
Hundefutter und katzenfutter, in aufmachungen für den einzelverkauf, glucose, glucosesirup, maltodextrin oder maltodextrinsirup enthaltend, mit einem gehalt an stärke von > 10 bis 30 ght, keine milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem gehalt an milcherzeugnissen von < 10 ght
Hundefutter und katzenfutter, in aufmachungen für den einzelverkauf, glucose, glucosesirup, maltodextrin oder maltodextrinsirup enthaltend, mit einem gehalt an stärke von > 10 bis 30 ght und einem gehalt an milcherzeugnissen von > 10, jedoch < 50 ght
Hundefutter und katzenfutter, in aufmachungen für den einzelverkauf, glucose, glucosesirup, maltodextrin oder maltodextrinsirup enthaltend, mit einem gehalt an stärke von > 10 bis 30 ght und einem gehalt an milcherzeugnissen von > 50 ght