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Mit einem gehalt an stärke von mehr als 30 ght

Hundefutter und katzenfutter, in aufmachungen für den einzelverkauf, glucose, glucosesirup, maltodextrin oder maltodextrinsirup enthaltend, mit einem gehalt an stärke von > 30 ght, keine milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem gehalt an milcherzeugnissen von < 10 ght

Hundefutter und katzenfutter, in aufmachungen für den einzelverkauf, glucose, glucosesirup, maltodextrin oder maltodextrinsirup enthaltend, mit einem gehalt an stärke von > 30 ght und einem gehalt an milcherzeugnissen von > 10, jedoch < 50 ght

Hundefutter und katzenfutter, in aufmachungen für den einzelverkauf, glucose, glucosesirup, maltodextrin oder maltodextrinsirup enthaltend, mit einem gehalt an stärke von > 30 ght und einem gehalt an milcherzeugnissen von > 50 ght