Rückstände aus der maisstärkegewinnung gemäß der zusätzlichen anmerkung 5 zu kapitel 23, von der zur fütterung verwendeten art (ausg. hunde und katzenfutter in aufmachungen für den einzelverkauf)
Solubles von fischen oder meeressäugetieren zur ergänzung der im landwirtschaftlichen betrieb erzeugten futterstoffe