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Mit einem gehalt an stärke von mehr als 30 ght

Zubereitungen, einschl. vormischungen, von der zur fütterung verwendeten art, glucose, glucosesirup, maltodextrin oder maltodextrinsirup enthaltend, mit einem gehalt an stärke von > 30 ght, keine milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem gehalt an milcherzeugnissen von < 10 ght (ausg. hunde und katzenfutter, in aufmachungen für den einzelverkauf)

Zubereitungen, einschl. vormischungen, von der zur fütterung verwendeten art, glucose, glucosesirup, maltodextrin oder maltodextrinsirup enthaltend, mit einem gehalt an stärke von > 30 ght und mit einem gehalt an milcherzeugnissen von > 10, jedoch < 50 ght (ausg. hunde und katzenfutter, in aufmachungen für den einzelverkauf)

Zubereitungen, einschl. vormischungen, von der zur fütterung verwendeten art, glucose, glucosesirup, maltodextrin oder maltodextrinsirup enthaltend, mit einem gehalt an stärke von > 30 ght und mit einem gehalt an milcherzeugnissen von > 50 ght (ausg. hunde und katzenfutter, in aufmachungen für den einzelverkauf)