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Kapitel 3 fische und krebstiere, weichtiere und andere wirbellose wassertiere

Fische, genießbar, frisch oder gekühlt (ausg. fischfilets und anderes fischfleisch der pos. 0304)

Fische, genießbar, gefroren (ausg. fischfilets und anderes fischfleisch der pos. 0304)

Fische, genießbar, getrocknet, gesalzen oder in salzlake; fische, genießbar, geräuchert, auch vor oder während des räucherns gegart

Fischfilets und anderes fischfleisch, auch fein zerkleinert, frisch, gekühlt oder gefroren

Krebstiere, auch ohne panzer, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in salzlake, auch geräuchert, einschl. krebstiere in ihrem panzer, in wasser oder dampf gekocht

Mehl, pulver und pellets von fischen, krebstieren, weichtieren oder anderen wirbellosen wassertieren, genießbar

Weichtiere, genießbar, auch geräuchert, auch ohne schale, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in salzlake

Wirbellose wassertiere, andere als krebstiere und weichtiere, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in salzlake, auch geräuchert