Kapitel 3 fische und krebstiere, weichtiere und andere wirbellose wassertiere
Fische, genießbar, frisch oder gekühlt (ausg. fischfilets und anderes fischfleisch der pos. 0304)
Fische, genießbar, gefroren (ausg. fischfilets und anderes fischfleisch der pos. 0304)
Fische, genießbar, getrocknet, gesalzen oder in salzlake; fische, genießbar, geräuchert, auch vor oder während des räucherns gegart
Fische, lebend
Fischfilets und anderes fischfleisch, auch fein zerkleinert, frisch, gekühlt oder gefroren
Krebstiere, auch ohne panzer, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in salzlake, auch geräuchert, einschl. krebstiere in ihrem panzer, in wasser oder dampf gekocht
Mehl, pulver und pellets von fischen, krebstieren, weichtieren oder anderen wirbellosen wassertieren, genießbar
Weichtiere, genießbar, auch geräuchert, auch ohne schale, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in salzlake
Wirbellose wassertiere, andere als krebstiere und weichtiere, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in salzlake, auch geräuchert