Cereisen und andere zündmetalllegierungen in jeder form; waren aus leicht entzündlichen stoffen im sinne der anmerkung 2 zu diesem kapitel
Cereisen und andere zündmetalllegierungen in jeder form; metaldehyd, hexamethylentetramin und ähnl. erzeugnisse in tabletten, stäbchen oder ähnl. formen, aus denen sich ihre verwendung als brennstoff ergibt; brennstoffe auf der grundlage von alkohol und ähnl. zubereitete brennstoffe, fest oder pastenförmig; pechfackeln und harzfackeln, kohlenanzünder und ähnl. erzeugnisse
Brennstoffe, flüssig, und brennbare flüssiggase, in behältnissen von der zum auffüllen oder wiederauffüllen von feuerzeugen oder anzündern verwendeten art, mit einem fassungsvermögen von < 300 cm³