Ganze häute und felle von rindern und kälbern (einschließlich büffeln), mit einer oberfläche von 2,6 m² oder weniger
Vollleder, ungespalten sowie narbenspaltleder, in getrocknetem zustand "crust", aus ganzen häuten und fellen von rindern und kälbern "einschl. büffeln", mit einer oberfläche von < 2,6 m², enthaart (ausg. zugerichtet sowie indisches kipsleder der unterpos. 4104.41.11)
Vollkipsleder, ungespalten sowie narbenspaltkipsleder, indisch, enthaart, ganz, auch ohne kopf und füße, in getrocknetem zustand "crust", mit einer oberfläche von < 2,6 m² und einem stückgewicht von < 4,5 kg, nur pflanzlich gegerbt, auch weiterbearbeitet, jedoch augenscheinlich zur unmittelbaren herstellung von lederwaren ungeeignet