Vollleder von schafen oder lämmern, in getrocknetem zustand "crust", enthaart (ausg. zugerichtet sowie nur vorgegerbt und vollleder von indischen metis, pflanzlich vorgegerbt, auch weiterbearbeitet, jedoch augenscheinlich zur unmittelbaren herstellung von lederwaren nicht verwendbar)
Häute und felle von indischen metis, in getrocknetem zustand "crust", enthaart, pflanzlich vorgegerbt, auch weiterbearbeitet, jedoch augenscheinlich zur unmittelbaren herstellung von lederwaren ungeeignet