Nach dem gerben oder trocknen zugerichtetes leder, einschließlich pergament oder rohhautleder, von anderen tieren, enthaart, auch gespalten, ausgenommen leder der position 4114
Leder "einschl. pergament oder rohhautleder" von kriechtieren, nach dem gerben oder trocknen zugerichtet, auch gespalten (ausg. sämischleder, lackleder, folienkaschierte lackleder und metallisierte leder)
Leder "einschl. pergament oder rohhautleder" von schweinen, nach dem gerben oder trocknen zugerichtet, enthaart, auch gespalten (ausg. sämischleder, lackleder, folienkaschierte lackleder und metallisierte leder)
Leder "einschl. pergament oder rohhautleder" von ziegen oder zickeln, nach dem gerben oder trocknen zugerichtet, enthaart, auch gespalten (ausg. sämischleder, lackleder, folienkaschierte lackleder und metallisierte leder)
Leder "einschl. pergament oder rohhautleder" von antilopen, rehen, elchen, elefanten und anderen tieren, einschl. meerestieren, enthaart, und leder von haarlosen tieren, nach dem gerben oder trocknen zugerichtet, auch gespalten (ausg. von rindern und kälbern, pferden und anderen einhufern, schafen und lämmern, ziegen und zickeln, schweinen und kriechtieren sowie sämischleder, lackleder, folienkaschierte lackleder und metallisierte leder)