Kapitel 42 lederwaren; sattlerwaren; reiseartikel, handtaschen und ähnliche behältnisse; waren aus därmen
Waren aus leder oder rekonstituiertem leder (ausg. sattlerwaren, täschnerwaren, kleidung und bekleidungszubehör, peitschen, reitpeitschen und andere waren der pos. 6602, möbel, beleuchtungskörper, spielzeug, spiele, sportgeräte, knöpfe und teile davon, manschettenknöpfe, armbänder und anderer fantasieschmuck, konfektionierte waren aus netzstoffen der pos. 5608 sowie waren aus flechtstoffen)
Kleidung und bekleidungszubehör, aus leder oder rekonstituiertem leder (ausg. schuhe und kopfbedeckungen und teile davon sowie waren des kapitels 95, z.b. schienbeinschoner, fechtmasken)
Reisekoffer, handkoffer, kosmetikkoffer und aktenkoffer, aktentaschen, schultaschen, brillenetuis, etuis für ferngläser, fotoapparate, filmkameras, musikinstrumente oder waffen und ähnl. behältnisse; reisetaschen, isoliertaschen für nahrungsmittel oder getränke, toilettentaschen "necessaires", rucksäcke, handtaschen, einkaufstaschen, brieftaschen, geldbörsen, kartentaschen, zigarettenetuis, tabakbeutel, werkzeugtaschen, taschen für sportartikel, schachteln für flakons oder schmuckwaren, puderdosen, besteckkästen und ähnl. behältnisse, aus leder, rekonstituiertem leder, kunststofffolien, spinnstoffen, vulkanfiber oder pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen stoffen oder mit papier überzogen
Sattlerwaren für alle tiere "einschl. zugtaue, leinen, kniekappen, maulkörbe, satteldecken, satteltaschen, hundedecken und dergl.", aus stoffen aller art (ausg. haltegurte für kinder und erwachsene sowie reitpeitschen und andere waren der pos. 6602)
Waren aus därmen, goldschlägerhäutchen, blasen oder sehnen (ausg. steriles catgut und anderes steriles chirurgisches nahtmaterial sowie musiksaiten)