Gegerbte oder zugerichtete pelzfelle (einschließlich kopf, schwanz, klauen und andere teile, abfälle und überreste), auch zusammengesetzt (ohne zusatz anderer stoffe), ausgenommen solche der position 4303
Köpfe, schwänze, klauen und andere teile, abfälle und überreste, von gegerbten oder zugerichteten pelzfellen, nichtzusammengesetzt
Pelzfelle, gegerbt oder zugerichtet, ganz, teile und überreste davon, zusammengesetzt, ohne zusatz anderer stoffe (ausg. kleidung, bekleidungszubehör und andere waren, aus pelzfellen)