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Aus einer oder mehreren ungebleichten lagen und einer äußeren gebleichten, halbgebleichten oder gefärbten lage, mit einem quadratmetergewicht von

Kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in rollen mit einer breite > 36 cm, mit einem gehalt an sulfat oder natronzellstoff aus nadelholz von > 80 ght der gesamtfasermenge, aus einer oder mehreren ungebleichten lagen und einer äußeren gebleichten, halbgebleichten oder gefärbten lage, mit einem gewicht von > 175 g/m² (ausg. waren der pos. 4802 oder 4803)

Kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in rollen mit einer breite > 36 cm, mit gehalt an sulfat oder natronzellstoff aus nadelholz von > 80 ght der gesamtfasermenge, aus einer oder mehreren ungebleichten lagen und einer äußeren gebleichten, halbgebleichten oder gefärbten lage, mit einem gewicht von < 175 g/m² (ausg. waren der pos. 4802 oder 4803)