Aus einer oder mehreren ungebleichten lagen und einer äußeren gebleichten, halbgebleichten oder gefärbten lage, mit einem quadratmetergewicht von
Kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in rollen mit einer breite > 36 cm, mit einem gehalt an sulfat oder natronzellstoff aus nadelholz von > 80 ght der gesamtfasermenge, aus einer oder mehreren ungebleichten lagen und einer äußeren gebleichten, halbgebleichten oder gefärbten lage, mit einem gewicht von > 175 g/m² (ausg. waren der pos. 4802 oder 4803)
Kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in rollen mit einer breite > 36 cm, mit gehalt an sulfat oder natronzellstoff aus nadelholz von > 80 ght der gesamtfasermenge, aus einer oder mehreren ungebleichten lagen und einer äußeren gebleichten, halbgebleichten oder gefärbten lage, mit einem gewicht von < 175 g/m² (ausg. waren der pos. 4802 oder 4803)