Andere kraftpapiere und kraftpappen, mit einem quadratmetergewicht von mehr als 150 g, jedoch weniger als 225 g
Kraftpapiere und kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in rollen mit einer breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen bogen, die ungefaltet auf einer seite > 36 cm und auf der anderen seite > 15 cm messen, mit einem gewicht von > 150 g/m², jedoch < 225 g/m² (ausg. ungebleicht oder in der masse einheitlich gebleicht und mit gehalt an chemisch aufbereiteten fasern aus holz von > 95 ght, bezogen auf die gesamtfasermenge sowie kraftliner, kraftsackpapier und waren der pos. 4802, 4803 oder 4808)
Kraftpapiere und kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in rollen mit einer breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen bogen, die ungefaltet auf einer seite > 36 cm und auf der anderen seite > 15 cm messen, mit einem gewicht von > 150 g/m², jedoch < 225 g/m², in der masse einheitlich gebleicht, mit einem gehalt an chemisch aufbereiteten fasern aus holz von > 95 ght, bezogen auf die gesamtfasermenge (ausg. kraftliner, kraftsackpapier und waren der pos. 4802, 4803 oder 4808)
Kraftpapiere und kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in rollen mit einer breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen bogen, die ungefaltet auf einer seite > 36 cm und auf der anderen seite > 15 cm messen, mit einem gewicht von > 150 g/m², jedoch < 225 g/m², ungebleicht (ausg. kraftliner, kraftsackpapier und waren der pos. 4802, 4803 oder 4808)