Mit einem quadratmetergewicht von weniger als 650 g
Gewebe und filze, endlos oder mit verbindungsvorrichtungen, von der auf papiermaschinen oder ähnl. maschinen verwendeten art "z.b. zum herstellen von papierhalbstoff oder asbestzement", mit einem gewicht von < 650 g/m² (ausg. aus seide oder chemiefasern)