Kettengewirke (einschließlich solcher, die auf häkelgalonmaschinen hergestellt sind), andere als solche der positionen 6001 bis 6004
Kettengewirke "einschl. solcher, die auf häkelgalonmaschinen hergestellt sind", mit einer breite von > 30 cm (ausg. aus chemiefasern, baumwolle, solche mit einem anteil an elastomergarnen oder kautschukfäden von > 5 ght sowie samt, plüsch [einschl. hochflorerzeugnisse], schlingengewirke und schlingengestricke, etiketten, abzeichen und ähnl. waren sowie gewirke oder gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit lagen versehen)