Stäbe, drähte und profile, massiv sowie bleche und bänder, mit einer dicke "ohne unterlage" von > 0,15 mm, aus gold, einschl. platiniertem gold
Gold, einschl. platiniertes gold, als halbzeug, zu nichtmonetären zwecken (ausg. bleche und bänder mit einer dicke "ohne unterlage" von > 0,15 mm sowie massive stäbe, drähte und profile)