Karotten und speisemöhren, getrocknet, auch in stücke oder scheiben geschnitten, als pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet
Kartoffeln, getrocknet, auch in stücke oder scheiben geschnitten, jedoch nicht weiter zubereitet
Tomaten, getrocknet, auch in stücke oder scheiben geschnitten, als pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet
Gemüse und mischungen von gemüsen, getrocknet, auch in stücke oder scheiben geschnitten, als pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet (ausg. kartoffeln, speisezwiebeln, pilze, trüffeln, zuckermais, tomaten, karotten und speisemöhren, je für sich)