Mit einem größten äußeren durchmesser von mehr als 609,6 mm
Rohrbogen und winkel, aus eisen oder stahl, zum stumpfschweißen, mit einem größten äußeren durchmesser von > 609,6 mm (ausg. gegossen oder aus nichtrostendem stahl)
Rohrformstücke, rohrverschlußstücke und rohrverbindungsstücke, eisen oder stahl, zum stumpfschweißen, mit einem größten äußeren durchmesser von > 609,6 mm (ausg. gegossen oder aus nichtrostendem stahl sowie bogen, winkel und flansche)