Andere, mit einer nennweite des austrittsstutzens von
Kreiselpumpen, kraftbetrieben, mit einer nennweite des austrittsstutzens von < 15 mm (ausg. pumpen der unterpos. 8413.11 oder 8413.19, kraftstoff, öl oder kühlmittelpumpen für kolbenverbrennungsmotoren sowie tauchmotorpumpen)