Für eine höchstlast von mehr als 30 kg bis 5000 kg
Waagen für eine höchstlast von > 30 kg, jedoch < 5.000 kg, mit verwendung elektronischer mittel zur gewichtsbestimmung (ausg. maschinen zum wiegen von kraftfahrzeugen, personenwaagen, waagen für stetigförderer zum kontinuierlichen wiegen sowie absackwaagen, abfüllwaagen, dosierwaagen und andere waagen zur verwiegung konstanter gewichtsmengen)