Maschinen und apparate, im kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen, zum industriellen auf oder zubereiten oder herstellen von lebensmitteln, futtermitteln oder getränken, ausgenommen maschinen und apparate zum gewinnen oder aufbereiten von tierischen oder fetten pflanzlichen oder mikrobiellen ölen oder fetten
Brauereimaschinen und brauereiapparate (ausg. zentrifugen sowie filtrier, heiz oder kühlapparate)
Maschinen und apparate zum industriellen be oder verarbeiten von früchten oder gemüsen (ausg. koch und andere heizapparate, kühl oder gefriereinrichtungen sowie obst und gemüsesortiermaschinen)
Maschinen und apparate zum industriellen herstellen von back oder teigwaren (ausg. backöfen und teigwarentrockner sowie teigwalzmaschinen)
Maschinen und apparate zum industriellen herstellen von süßwaren, kakao oder schokolade (ausg. zentrifugen sowie filtrier, heiz oder kühlapparate)
Maschinen und apparate zum industriellen herstellen von zucker (ausg. zentrifugen sowie filtrier, heiz oder kühlapparate)
Maschinen und apparate zum industriellen verarbeiten von fleisch (ausg. koch und andere heizapparate sowie kühl oder gefriereinrichtungen)
Teile von maschinen und apparaten zum industriellen auf oder zubereiten oder herstellen von lebensmitteln, futtermitteln oder getränken, a.n.g.
Maschinen und apparate zum industriellen auf oder zubereiten oder herstellen von lebensmitteln, futtermitteln oder getränken, a.n.g.