Teile von maschinen, apparaten oder geräten, in diesem kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen, ausgenommen teile mit elektrischer isolierung, elektrischen anschlussstücken, wicklungen, kontakten oder anderen charakteristischen merkmalen elektrotechnischer waren
Schiffsschrauben und schraubenflügel dafür
Teile von maschinen, apparaten und geräten des kapitels 84, ohne besondere verwendungsmerkmale, a.n.g.