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Mit einem zulässigen gesamtgewicht von mehr als 20 t

Kraftfahrzeuge, ausschließlich mit kolbenverbrennungsmotor mit selbstzündung „diesel oder halbdieselmotor“, mit einem zulässigen gesamtgewicht von mehr als 20 t, ihrer beschaffenheit nach zum befördern von waren mit starker radioaktivität besonders bestimmt [euratom]