Kapitel 93 waffen und munition; teile davon und zubehör
Feuerwaffen und ähnl. geräte, bei denen die explosionswirkung einer treibladung genutzt wird "z.b. jagdgewehre und sportgewehre, vorderlader, leuchtpistolen und andere nur leuchtraketen abfeuernde geräte, schreckschusspistolen und revolver, bolzenviehtötungsapparate und leinenschießgeräte", ausg. revolver und pistolen der der pos. 9302 sowie kriegswaffen
Federgewehre, luftgewehre, gasdruckgewehre, gasdruckbüchsen und gasdruckpistolen, schlagstöcke und andere nichtfeuerwaffen (ausg. säbel, degen, bajonette und andere blanke waffen der pos. 9307)
Bomben, granaten, torpedos, minen, raketen, patronen und andere munition und geschosse; teile davon "einschl. rehposten, jagdschrot und patronenpfropfen", a.n.g.
Kriegswaffen, einschl. maschinenpistolen (ausg. revolver und pistolen der pos. 9302 sowie blanke waffen der pos. 9307)
Revolver und pistolen (ausg. solche der pos. 9303 oder 9304 sowie maschinenpistolen zu kriegszwecken)
Säbel, degen, bajonette, lanzen und andere blanke waffen, teile davon und scheiden für diese waffen (ausg. aus edelmetallen oder edelmetallplattierungen, stumpfe waffen für den fechtsport, jagdmesser und dolche, campingmesser und andere messerschmiedewaren der pos. 8211, koppel und dergl. aus leder oder aus spinnstoffen sowie troddeln)
Teile und zubehör für waffen und ähnl. geräte der pos. 9301 bis 9304, a.n.g.