Kapitel 94 möbel; medizinischchirurgische möbel; bettausstattungen und ähnliche waren; leuchten und beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen; reklameleuchten, leuchtschilder, beleuchtete namensschilder und dergleichen; vorgefertigte gebäude
Möbel (ausg. sitzmöbel und möbel für die human, zahn, tiermedizin oder chirurgie); teile davon, a.n.g.
Leuchten und beleuchtungskörper, einschl. scheinwerfer und teile davon, a.n.g.; reklameleuchten, leuchtschilder, beleuchtete namensschilder und dergl., mit fest angebrachter lichtquelle, und teile davon, a.n.g.
Möbel für die human, zahn, tiermedizin oder die chirurgie "z.b. operationstische, untersuchungstische, betten mit mechanischen vorrichtungen für krankenanstalten, dentalstühle"; friseurstühle und ähnl. stühle, mit schwenk, kipp oder hebevorrichtung; teile davon
Sitzmöbel (ausg. für die human, zahn, tiermedizin oder chirurgie der pos. 9402), auch wenn sie in liegen umgewandelt werden können, und teile davon, a.n.g.
Sprungrahmen (ausg. federkerne für sitze); bettausstattungen und ähnl. waren, z. b. auflegematratzen, steppdecken, deckbetten, polster, schlummerrollen und kopfkissen, mit federung oder gepolstert oder mit füllung aus stoffen aller art oder aus zellkautschuk oder zellkunststoff, auch überzogen (ausg. wassermatratzen, luftmatratzen sowie decken und bezüge)
Gebäude, vorgefertigt, auch unvollständig oder noch nichtmontiert