Fleisch, schlachtnebenerzeugnisse, blut oder insekten, anders zubereitet oder haltbar gemacht
Fleisch, schlachtnebenerzeugnisse, blut oder insekten, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. fleisch oder schlachtnebenerzeugnisse von hausgeflügel, schweinen und rindern, würste und ähnl. erzeugnisse, solche in form von fein homogenisierten zubereitungen, in aufmachung für den einzelverkauf zur ernährung von kindern oder zum diätgebrauch in behältnissen mit einem gewicht des inhalts von < 250 g, zubereitungen von leber sowie extrakte und säfte von fleisch)
Zubereitungen aus lebern aller tierarten (ausg. würste und ähnl. erzeugnisse sowie in form von fein homogenisierten zubereitungen, aufgemacht für den einzelverkauf zur ernährung von kindern oder zum diätgebrauch in behältnissen mit einem inhalt von < 250 g)
Fleisch, schlachtnebenerzeugnisse, blut oder insekten, in form von homogenisierten zubereitungen, in aufmachung für den einzelverkauf zur ernährung von kindern oder zum diätgebrauch in behältnissen mit einem inhalt von < 250 g
Fleisch oder schlachtnebenerzeugnisse von rindern, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. würste und ähnl. erzeugnisse, solche in form von fein homogenisierten zubereitungen, aufgemacht für den einzelverkauf zur ernährung von kindern oder zum diätgebrauch in behältnissen mit einem inhalt von < 250 g, zubereitungen aus lebern sowie extrakte und säfte von fleisch)