Kapitel 16 zubereitungen von fleisch, fischen, krebstieren, weichtieren, anderen wirbellosen wassertieren oder von insekten
Extrakte und säfte von fleisch, fischen, krebstieren, weichtieren und anderen wirbellosen wassertieren
Fische, zubereitet oder haltbar gemacht sowie kaviar und kaviarersatz, aus fischeiern gewonnen
Fleisch, schlachtnebenerzeugnisse, blut oder insekten, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. würste und ähnl. erzeugnisse sowie extrakte und säfte von fleisch)
Krebstiere, weichtiere und andere wirbellose wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. geräuchert)
Würste und ähnliche erzeugnisse, aus fleisch, schlachtnebenerzeugnissen, blut oder insekten; lebensmittelzubereitungen auf der grundlage dieser erzeugnisse