Extrakte und säfte von fleisch, fischen, krebstieren, weichtieren und anderen wirbellosen wassertieren
Extrakte und säfte von fleisch, fischen, krebstieren, weichtieren und anderen wirbellosen wassertieren, in unmittelbaren umschließungen mit einem gewicht des inhalts von > 1 kg oder in anderer aufmachung
Extrakte und säfte von fleisch, fischen, krebstieren, weichtieren und anderen wirbellosen wassertieren, in unmittelbaren umschließungen mit einem gewicht des inhalts von < 1 kg