Andere zubereitungen in blöcken, stangen oder riegeln mit einem gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als pulver, granulat oder in ähnlicher form, in behältnissen oder unmittelbaren umschließungen mit einem inhalt von mehr als 2 kg
Schokolade und andere kakaohaltige lebensmittelzubereitungen, in blöcken, stangen oder riegeln mit einem gewicht von > 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als pulver, granulat oder in ähnl. form, in behältnissen oder unmittelbaren umschließungen mit einem inhalt von > 2 kg, mit einem gehalt an kakaobutter von > 31 ght oder mit einem gesamtgehalt an kakaobutter und milchfett von > 31 ght (ausg. kakaopulver)
Schokolade und andere kakaohaltige lebensmittelzubereitungen, in blöcken, stangen oder riegeln mit einem gewicht von > 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als pulver, granulat oder in ähnl. form, in behältnissen oder unmittelbaren umschließungen mit einem inhalt von > 2 kg, mit einem gesamtgehalt an kakaobutter und milchfett von > 25 ght, jedoch < 31 ght (ausg. kakaopulver)