Kakaoglasur in behältnissen oder unmittelbaren umschließungen mit einem inhalt von > 2 kg
Schokolade und andere kakaohaltige lebensmittelzubereitungen, in blöcken, stangen oder riegeln mit einem gewicht von > 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als pulver, granulat oder in ähnl. form, in behältnissen oder unmittelbaren umschließungen mit einem inhalt von > 2 kg, mit einem gehalt an kakaobutter von < 18 ght (ausg. kakaopulver, kakaoglasur sowie chocolatemilkcrumb genannte zubereitungen)
Schokolade und andere kakaohaltige lebensmittelzubereitungen, in blöcken, stangen oder riegeln mit einem gewicht von > 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als pulver, granulat oder in ähnl. form, in behältnissen oder unmittelbaren umschließungen mit einem inhalt von > 2 kg, mit einem gehalt an kakaobutter von > 18 ght, jedoch < 31 ght (ausg. kakaopulver)
Chocolatemilkcrumb genannte zubereitungen, in behältnissen oder unmittelbaren umschließungen mit einem inhalt von > 2 kg