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Kapitel 30 pharmazeutische erzeugnisse

Arzneiwaren (ausg. erzeugnisse der pos. 3002, 3005 oder 3006), die aus gemischten oder ungemischten erzeugnissen zu therapeutischen oder prophylaktischen zwecken bestehen, dosiert "einschl. solcher, die über die haut verabreicht werden" oder in aufmachungen für den einzelverkauf

Arzneiwaren (ausg. erzeugnisse der pos. 3002, 3005 oder 3006), die aus zwei oder mehr zu therapeutischen oder prophylaktischen zwecken gemischten bestandteilen bestehen, weder dosiert noch in aufmachungen für den einzelverkauf

Drüsen und andere organe zu organotherapeutischen zwecken, getrocknet, auch als pulver; auszüge aus drüsen oder anderen organen oder ihren absonderungen, zu organotherapeutischen zwecken; heparin und seine salze; andere menschliche oder tierische stoffe zu therapeutischen oder prophylaktischen zwecken zubereitet, a.n.g.

Blut von menschen; blut von tieren, zu therapeutischen, prophylaktischen oder diagnostischen zwecken zubereitet; antisera, andere blutfraktionen und immunologische erzeugnisse, auch modifiziert oder in einem biotechnologischen verfahren hergestellt; vaccine, toxine, kulturen von mikroorganismen (ausgenommen hefen) und ähnliche erzeugnisse; zellkulturen, auch verändert

Zubereitungen und waren pharmazeutischer art im sinne der unterpos. 3006.10.10 bis 3006.93.00

Watte, gaze, binden und ähnl. erzeugnisse "z.b. verbandzeug, pflaster zum heilgebrauch, senfpflaster", mit medikamentösen stoffen getränkt oder überzogen oder in aufmachungen für den einzelverkauf zu medizinischen, chirurgischen, zahnärztlichen oder tierärztlichen zwecken