Arzneiwaren (ausgenommen erzeugnisse der position 3002, 3005 oder 3006), die aus zwei oder mehr zu therapeutischen oder prophylaktischen zwecken gemischten bestandteilen bestehen, weder dosiert noch in aufmachungen für den einzelverkauf
Arzneiwaren, penicilline oder ihre derivate "mit penicillansäuregerüst" oder streptomycine oder ihre derivate enthaltend, weder dosiert noch in aufmachungen für den einzelverkauf
Arzneiwaren, die aus zwei oder mehr zu therapeutischen oder prophylaktischen zwecken gemischten bestandteilen bestehen, weder dosiert noch in aufmachungen für den einzelverkauf (ausg. antibiotika enthaltende hormone oder als hormone gebrauchte steroide ohne antibiotika, alkaloide oder ihre derivate, hormone, antibiotika, aktive substanzen gegen malaria sowie erzeugnisse der pos. 3002, 3005 oder 3006)
Arzneiwaren, antibiotika enthaltend, weder dosiert noch in aufmachungen für den einzelverkauf (ausg. penicilline oder ihre derivate [mit penicillansäuregerüst] oder streptomycine oder ihre derivate enthaltend)
Arzneiwaren, eine der folgenden aktiven substanzen gegen malaria enthaltend: artemisinin "inn" für die orale einnahme in kombination mit anderen pharmazeutischen wirkstoffen, oder mit amodiaquin "inn"; artelinsäure oder ihre salze; artenimol "inn"; artemotil "inn"; artemether "inn"; artesunat "inn"; chloroquin "inn"; dihydroartemisinin "inn"; lumefantrin "inn"; mefloquin "inn"; piperaquin "inn"; pyrimethamin "inn" oder sulfadoxin "inn", aber weder hormone noch als hormone gebrauchte steroide noch antibiotika enthaltend, weder dosiert noch in aufmachungen für den einzelverkauf